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Tipps gegen Werkstatt-Abzocke: So schützen Sie sich

Werkstatt-Abzocke

Es kommt nicht selten vor, dass sich Autofahrer wegen überhöhter Rechnungen oder verpfuschter Reparaturen bei ihrer Werkstatt beschweren. AUTO zeigt mit 13 Tipps, wie man dem Werkstattärger leicht aus dem Weg gehen kann.

Nehmen Sie sich Zeit für die Auftragserteilung

Der Werkstattauftrag sollte so konkret wie möglich formuliert sein. Das heißt: Es muss ein so genannter Vorabcheck auf der Hebebühne im Beisein des Kunden stattfinden. Sprechen Sie alle Arbeiten durch – danach schriftlich fixieren lassen. Das beugt Streitereien am Ende vor. Vor allem bei günstigen Inspektionsangeboten, mit denen viele Werkstätten werben, sollte das geschehen. Denn hier wird man oft geködert, am Ende ist die Rechnung höher.

So muss der Auftrag aussehen

Damit ein Werkstattauftrag keinen Raum für Interpretationen zulässt, sollten möglichst viele Angaben zum Fahrzeug aufgenommen werden. Auch das Annahmedatum ist wichtig sowie der Name der Person, die den Auftrag angenommen hat. Achten Sie darauf, dass alle Arbeiten genau beschrieben werden. Lassen Sie keine Pauschalformulierungen wie zum Beispiel „Fahrzeug TÜV-fertig machen“ zu. Das ist ein Freibrief für die Werkstatt und kommt den Autofahrer am Ende teuer zu stehen. Und noch etwas: Vereinbaren Sie mit dem Autohaus schriftlich, dass die Altteile aufgehoben werden. So kann man feststellen, ob der Austausch überhaupt nötig war. Ausgenommen sind Teile und Stoffe, die fachgerecht von der Werkstatt entsorgt werden müssen, wie etwa Motoröl oder Ölfilter.

Nicht auf den Kostenvoranschlag verzichten

Steht nicht nur ein kleiner Ölwechsel an, dann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Er ist in der Regel kostenlos und bietet einen großen Vorteil: Wenn Sie auf Basis des Angebotes den Auftrag erteilen, darf der Endpreis den genannten Betrag nur um maximal 15 Prozent übersteigen. Ganz wichtig: Wenn die Werkstatt den Endpreis im Kostenvoranschlag garantiert, darf dieser gar nicht überschritten werden. Achten sie deshalb bei der Preisangabe auf Formulierungen wie „höchstens“ oder „maximal“. Außerdem ist es ratsam, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. So können Sie bequem Preise vergleichen.

Vergessen Sie die Belege nicht

Verlassen Sie die Werkstatt nicht ohne Durchschrift der Auftragsbestätigung. Das ist ganz wichtig, denn nur mit einem solchen Beleg kann man später nachweisen, welche Arbeiten ursprünglich vereinbart wurden.

Immer einen Abholtermin mit der Werkstatt vereinbaren

Einen Termin zur Fahrzeugabholung geben viele Werkstätten nur unverbindlich an. Bestehen Sie darauf, dass ein genauer Termin schriftlich fixiert wird. Wenn die Werkstatt dann diesen selbst verschuldet um mehr als einen Tag überschreitet, muss sie entweder kostenfrei ein Ersatzfahrzeug stellen oder 80 Prozent der angefallenen Mietwagenkosten übernehmen. Entschuldigt ist die Werkstatt, wenn sich der Arbeitsumfang geändert hat, Sie darüber informiert wurden und wenn bestellte Teile ausbleiben.

Mehrarbeiten nur nach Absprache erlauben

Stellt die Werkstatt fest, dass das Auto mehr Reparaturen benötigt als im Auftrag stehen, müssen Sie vorher informiert werden. Damit sich in solchen Fällen die Fertigstellung nicht verzögert, sollten Sie ständig erreichbar sein. Erteilen Sie den Auftrag für solche Zusatzarbeiten aber nicht mündlich, sondern nur schriftlich. Wenn die Werkstatt die vereinbarte Kostengrenze überschreitet, ohne Sie darüber zu informieren, können Sie den Vertrag kündigen und müssen nur die Arbeiten bezahlen, die Sie bestellt haben. Beispiel: Wird etwa beim Beheben eines Motorruckelns das Steuergerät ausgetauscht, aber anschließend festgestellt, dass eine Zündkerze das Problem verursachte, muss der Kunde auch nur die Zündkerze bezahlen.

Prüfen Sie immer die Rechnung

Lesen Sie die Rechnung sorgfältig durch. Sie muss alle Arbeiten nach Lohn- und Materialkosten aufschlüsseln. Lassen Sie sich alle unklaren Positionen von der Werkstatt ausführlich und verständlich erklären. Der Zeitaufwand für einzelne Arbeiten wird in der Regel in „AW“ (Arbeitswerten) oder „ZE“ (Zeiteinheiten) aufgeführt. Je nach Abrechnungssystem besteht eine Arbeitsstunde aus unterschiedlich vielen AW oder ZE. Die können die Vertragswerkstätten nicht einfach festlegen, sondern sind von den Hersteller vorgegeben. Somit lässt sich die Arbeitsleistung einfach überprüfen. Wenn Ihre Markenwerkstatt diese Vorgaben überschreitet, so muss sie dies erklären. Darauf können Sie bestehen.

So testen Sie die Werkstätten

Manchmal werden fällige Arbeiten auf den Inspektionsplänen nur abgehakt, aber nicht am Auto durchgeführt. Daher der Tipp: Bauen Sie kleine Fehler ein. Lassen Sie zum Beispiel Luft aus dem Reserverad. Falls der Luftdruck nicht korrigiert wurde, bestehen berechtigte Zweifel. Oder befüllen Sie den Wischwasserbehälter selbst und merken das bei der Auftragserteilung an. Finden Sie nachher auf der Rechnung einen Betrag für Wischwasser, beschweren Sie sich. Auf der Rechnung tauchen oft kleinere Posten auf, die sich nicht klar zuordnen lassen. Lassen Sie sich diese am Auto zeigen und Punkt für Punkt erklären. Und noch etwas: Werkstätten verdienen an den Ersatzteilen. Deshalb füllen sie gern teures Öl in die Motoren. Das muss nicht sein. Kunden sollten in die Bedienungsanleitung schauen und das passende Öl im Handel kaufen – das ist in der Regel günstiger.

Was tun, wenn die Arbeit nicht zufriedenstellt?

Sie können die Abnahme des Fahrzeugs verweigern, es bleibt dann in der Werkstatt. Besteht die Werkstatt auf Bezahlung, bevor sie das Auto herausgibt, so vermerken Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf der Rechnung. Mit dem Vermerk machen Sie deutlich, dass Sie das Fahrzeug mit diesen Mängeln nach der Reparatur nicht akzeptieren. Bevor Sie zum Anwalt gehen, können Sie die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes (www.kfzgewerbe.de ) einschalten, wenn die Werkstatt in der Innung ist. Der Spruch der Schiedsstelle ist für die Werkstatt verbindlich. Passt dem Kunden die Entscheidung nicht, kann er immer noch vor Gericht ziehen.

Wenn die Werkstatt für Reparaturen nicht haften will

Die Werkstatt pfuscht und will nicht haften – das erlebt man sehr oft. Das Gesetz schreibt vor: Eine Werkstatt muss wenigstens zwölf Monate für Mängel einstehen, die sie verursacht hat. Entsprechend der Gewährleistung ist sie verpflichtet, einen Mangel kostenlos für den Kunden zu beheben.

Mängel sofort melden

Melden Sie Mängel sofort bei Ihrer Werkstatt und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Das ist wichtig wegen der Frist, denn nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung muss die Werkstatt die Mängel nicht mehr kostenlos beheben.

Minderung und Rücktritt sind auch bei Reparaturen möglich

Bei allen Mängeln können Sie die Rechnung in Höhe des Sachmangels mindern. Hier ist es hilfreich, mit einem unabhängigen Kfz-Mechaniker oder Sachverständigen zu sprechen. Wichtig: Man kann nur bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten – etwa wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt ist oder wenn mehrere Mängel auf einmal auftreten. Wenn Sie den Rücktritt erklärt haben, muss die Werkstatt den bereits bezahlten Betrag zurückzahlen und die eingebauten Teile wieder ausbauen.

Schadenersatz bei Diebstahl und Beschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt beschädigt oder vom Hof des Autohauses gestohlen wird, haftet der Betrieb. Dies gilt für Schäden durch Mitarbeiter sowie bei Probe- und Überführungsfahrten. Übrigens: Für Gegenstände, die sich im Auto befinden und nach der Reparatur verschwunden sind, haftet die Werkstatt nur dann, wenn sie ausdrücklich in Verwahrung gegeben wurden – also schriftlich auf dem Auftrag vermerkt wurden. Besser ist es, wenn Sie Schmuck oder andere Wertsachen vorher aus dem Fahrzeug nehmen.

28. Juli 2012
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Henning Busse

Autor:

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